Praktische Informationen, die Sie über die ungarische Vignette wissen sollten

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Auf den vorangegangenen Seiten haben wir ausführlich erklärt, wie die E-Vignette funktioniert und welche Vorteile sie gegenüber der alten Papiervignette bietet. Da Sie vielleicht auch gerne praktische Ratschläge erhalten möchten, haben wir diese Liste mit häufig gestellten Fragen zusammengestellt. Wenn Sie mehr wissen wollen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Gerne beantworten wir Ihre Fragen.

  • Wie lang die Gültigkeitsdauer von E-Vignetten?

    Wochenvignette: gültig für den vom Kunden angegebenen Starttag und für die folgenden 9 Tage, bis 24.00 Uhr am 9. Tag. Monatsvignette: gültig ab dem vom Kunden angegebenen Anfangstag bis Mitternacht desselben Tages (Nummer) des folgenden Monats. Gibt es im Ablaufmonat keinen solchen Tag, so gilt sie bis 24.00 Uhr des letzten Tages im Monat. Nationale Jahresvignette: gültig vom ersten Tag des betreffenden Jahres bis zum 31. Januar des darauffolgenden Jahres um Mitternacht (insgesamt 13 Monate, wenn die Genehmigung am 1. Januar des betreffenden Jahres erworben wird). Wird die Jahres-E-Vignette innerhalb des Gültigkeitszeitraums erworben, berechtigt sie zur Straßennutzung ab dem Zeitpunkt des Kaufs.

  • Wann muss ich eine E-Vignette kaufen?

    Mautabschnitte dürfen nur mit einer gültigen Straßennutzungsberechtigung befahren werden, d.h. Sie müssen vor dem Befahren des Mautabschnittes die entsprechende E-Vignette erwerben. Wenn Sie die E-Vignette innerhalb des Gültigkeitszeitraums kaufen, beginnt ihre Gültigkeit immer zum Zeitpunkt des Kaufs (Tag/Stunde/Minute). Ahnungslose Verkehrsteilnehmer, die irrtümlich in das mautpflichtige Straßennetz einfahren, haben ab dem Zeitpunkt der Einfahrt bis zu 60 Minuten Zeit, eine Straßennutzungsberechtigung zu erwerben.

  • Ist für Anhänger, die von Pkws gezogen werden, eine gesonderte Genehmigung erforderlich?

    Für Anhänger von Kraftfahrzeugen der Klasse D1 ist keine separate E-Vignette erforderlich. Ab Anfang 2019 sind Anhängergenehmigungen (Fahrzeugklasse U) auch für das Kennzeichen des Zugfahrzeugs für Fahrzeuge der Klasse D2 oder B2 (mit D2- oder B2-Genehmigung) verfügbar. Das kommt den Autofahrern zugute, da sie nun die für das Zugfahrzeug erworbene E-Vignette der Fahrzeugklasse U zum Ziehen eines beliebigen Anhängers verwenden können.

  • Ist eine D2-Genehmigung auch dann erforderlich, wenn in einem Kraftfahrzeug mit 9 Sitzplätzen nur 7 Personen befördert werden?

    Ja. Die Einstufung in die Klasse D2 basiert auf den Angaben in der Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs und nicht auf der Anzahl der tatsächlich beförderten Personen oder dem Zweck ihrer Reise. Klicken Sie hier für eine vollständige Tabelle der Fahrzeugklassen.

  • Mein 9-sitziges Kraftfahrzeug hat einen Anhänger. Welche Art von E-Vignette muss ich kaufen?

    In diesem Fall muss – zusätzlich zu der für ein Zugfahrzeug der Fahrzeugklasse D2 oder B2 erworbenen Genehmigung – auch eine Anhängergenehmigung (Fahrzeugklasse U) erworben werden, die seit Anfang 2019 für das amtliche Kennzeichen des Zugfahrzeugs und nicht mehr für den Anhänger erhältlich ist. Davon profitieren Autofahrer, die nun die für das Zugfahrzeug erworbene E-Vignette der Fahrzeugklasse U zum Ziehen eines beliebigen Anhängers nutzen können.

  • Muss ich die regionale(n) E-Vignette(n) zusätzlich zu der üblichen E-Vignette erwerben, die eine nationale Genehmigung erteilt?

    Nein. Aufgrund der Gültigkeitsdauer ist neben der üblichen zeitabhängigen E-Vignette keine weitere Genehmigung erforderlich. Gleichzeitig gewähren regionale Vignetten je nach Fahrgewohnheiten das ganze Jahr über einen vergünstigten Zugang zum mautpflichtigen Schnellstraßennetz des jeweiligen Bezirks. Autofahrer, die eine Bezirksvignette für einen bestimmten Bezirk besitzen und die Autobahnen anderer Bezirke nutzen möchten, z. B. während ihres Urlaubs, können eine Genehmigung erhalten, indem sie eine Wochen- (10-Tage-) oder Monats-E-Vignette erwerben.

  • Ich muss ein liegengebliebenes Auto auf einem Anhänger transportieren lassen. Muss ich eine E-Vignette für ein Pannenfahrzeug auf einer nicht mautpflichtigen Strecke kaufen, wenn es mit dem Anhänger auf einer mautpflichtigen Strecke transportiert wird?

    Nein. Wir empfehlen jedoch bei auf einem Anhänger transportierten Fahrzeug, das Nummernschild abzudecken, so dass das transportierte Fahrzeug als Ladung des Anhängers betrachtet wird.

  • Was soll ich tun, wenn ich auf einer mautfreien Strecke fahre und plötzlich wegen einer Straßensperre auf eine mautpflichtige Strecke umgeleitet werde?

    Solange eine öffentliche Straße für den Verkehr gesperrt ist oder der Verkehr auf dieser Straße eingeschränkt oder umgeleitet wird, dürfen Fahrzeuge ohne E-Vignette (Straßennutzungsberechtigung) einen mautpflichtigen, von den Organen nach dem Straßenverkehrsgesetz (insbesondere dem Straßenbetreiber und der Polizei) als Umleitung ausgewiesenen Straßenabschnitt benutzen. Das gilt jedoch nur für die als Umleitung ausgewiesene Mautstraße zwischen der Einfahrt in den mautpflichtigen Abschnitt und der nächsten Ausfahrt bzw. im Falle der Schließung einer solchen Ausfahrt bis zur der nächsten offenen Ausfahrt. In diesem Fall wird keine Maut erhoben. Die Behörde, die die Straßensperrung, Verkehrsbeschränkung oder Umleitung anordnet, informiert die Verkehrsteilnehmer über die Medien. Leitet die zur Verkehrskontrolle berechtigte Behörde den Straßenverkehr auf einen mautpflichtigen Abschnitt um, ohne eine Umleitung auszuweisen, so können diese Mautabschnitte ohne E-Vignette (Straßennutzungsberechtigung) benutzt werden und es wird daher keine Maut erhoben. Im Falle einer Umleitung aufgrund einer Straßensperre oder einer Verkehrsbeschränkung wird für die Dauer der Umleitung keine Maut für den betreffenden Mautabschnitt erhoben, sofern Sie die mautpflichtige Straße an der nächsten Ausfahrt verlassen.

  • Welche Abschnitte sind genau gebührenfrei?

    Bis auf wenige Ausnahmen sind das gesamte Autobahnnetz (mit M und einer Nummer gekennzeichnete Straßen) sowie die Schnellstraßen mautpflichtig. Die Karte der mautpflichtigen Abschnitte finden Sie hier.

  • Ich habe meine E-Vignette online gekauft und bezahlt, aber trotzdem eine Aufforderung zur Zahlung der Maut erhalten. Was soll ich tun?

    In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass Sie online eine Autobahnvignette für Ihr Fahrzeug kaufen, den entsprechenden Preis von Ihrem Bankkonto bezahlen, diese Zahlung aber nicht bei uns eingeht und Sie – da Sie eine mautpflichtige Straße ohne Vignette benutzt haben – einen Nachzahlungsbescheid erhalten. Solche Fälle lassen sich in der Regel auf technische Fehler zurückführen, bei deren Behebung unser Kundendienst behilflich ist. Neben den Kunden- und Kontaktdaten und den Daten des Fahrzeugs (Fahrzeugschein) werden für die Untersuchung des Sachverhalts auch folgende Dinge benötigt: o ein Bildschirmfoto der Bestätigung/Transaktion; o die Bescheinigung der Bank, dass das Konto belastet wurde; o Wenn der Kauf online getätigt wurde, müssen Sie die verwendete Kaufplattform angeben; o Wenn der Kauf per Telefon getätigt wurde, müssen Sie den Namen Ihres Mobilfunkbetreibers und Ihre Telefonnummer sowie den Namen und die Adresse des entsprechenden Teilnehmers (Postpaid- oder Prepaid-Teilnehmer) angeben, von dem aus die Transaktion eingeleitet wurde. Stellt sich heraus, dass der Grund für die Zahlungsaufforderung ein technisches Problem war, wird diese selbstverständlich zurückgezogen, und die erworbene E-Vignette ist für den entsprechenden Zeitraum gültig. Bitte beachten Sie, dass einige Anbieter den Preis der E-Vignette lediglich reservieren und nur im Falle einer erfolgreichen Transaktion tatsächlich abbuchen. Sollte die Transaktion letztlich nicht erfolgreich sein, wird der Betrag auf dem Konto wieder freigegeben (die Dauer dieses Vorgangs hängt von der kontoführenden Bank ab). Bei Online- (oder SMS-) Käufen ist zu beachten, dass in jedem Fall nur eine erfolgreiche Bestätigungsmeldung eine Straßennutzungsberechtigung darstellt, weshalb Sie diese nach einem E-Vignetten-Kauf immer überprüfen sollten.